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Kurzzeitpflege am Südharz-Krankenhaus

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Leistungsbeschreibung

Unsere Lesitungen können in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege vorrübergehend nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Für die Kurzzeitpflege übernehmen die Pflegekassen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1432,00 € im Kalenderjahr.

Aufgenommen werden alle pflegebedürftigen Menschen der Pflegestufe 1 bis 3, auch Härtefälle nach Abschluss eines Pflegevertrages.
Die Betreuung und Pflege erfolgt durch unser Team aus examinierten Pflegekräften.
Die allgemeinen Pflegeleistungen werden gemäß Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI durchgeführt. Sie umfassen die Grund- und Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die fördernde, aktivierende Pflege steht dabei im Vordergrund.


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