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Qualitätsbericht

Im §137 des V. Sozialgesetzbuches verpflichtet der Gesetzgeber alle Krankenhäuser im Abstand von 2 Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen.

Der Qualitätsbericht richtet sich an mehrere Zielgruppen.

  • Für Versicherte und Patienten soll er der Information dienen und Entscheidungshilfe im Vorfeld der Krankenhausbehandlung sein.
  • Insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen soll er eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbertreuung der Patienten sein.
  • Für Krankenhäuser ist er eine Möglichkeit Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität der breiten Öffentlichkeit darzustellen.

Download Qualitätsbericht 2008 (3 Mb)

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